Prüfung
Die Skikjöring Prüfung ist obligatorisch für alle erstmals an Skikjörings teilnehmenden Fahrer/Fahrerinnen. Es werden nur Kandidaten zugelassen, die nachweisen können, dass Ihnen für eines der drei Skikjörings in St. Moritz verbindlich zugesagtes und für mindestens eines der drei Skikjörings genanntes Pferd zur Verfügung steht. Der praktische Prüfungsteil ist mit einem von der Skikjöringkommission zur Verfügung gestellten Pferdes zu absolvieren.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
Gebühr
Prüfungsgebühr: CHF 500.-
Fahrerlizenz: CHF 20.-
Einheimische Prüfungsabsolventen bis zum 25. Lebensjahr erhalten vom Rennverein St. Moritz einen einmaligen Sponsorenbeitrag von CHF 300.-
Versicherung
Die Skikjöringfahrer haben anlässlich der Inspektion eine persönliche Unfall- und Haftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Umfang vom Vorstand SGV festgesetzt ist. Die Versicherungsdeckung ist auf dem Formular "Lizenzantrag Skikjöring" von der jeweiligen Versicherung bestätigen zu lassen.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für die Skikjöringprüfung ist auf den 04. Januar 2024 angesetzt. Anmeldungen welche nach vorerwähntem Datum eintreffen werden nicht mehr angenommen.
Die Anmeldung ist bis zum 04. Januar 2024 an den Rennverein St. Moritz, Via dal Bagn 20, 7500 St. Moritz zu retournieren.
Prüfungsdatum: Samstag, 13. Januar 2024